
Nur eine Schmach weiß ich auf dieser Erde, und die heißt: Unrecht tun.
Franz Grillparzer (1791-1872)

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Erstberatung vom Rechtsanwalt
Die Erfolgsaussichten Ihres Begehrens prüfen wir gern im Rahmen einer ersten Beratung. Die Kosten einer Erstberatung sind sowohl für Firmen als auch Private überschaubar; für Verbraucher gilt eine maximale Beratungspauschale von 190 € netto, ganz unabhängig von Ihrem Wertinteresse an der Angelegenheit.
Bedürftigen Menschen helfen wir gegen eine maximale Zuzahlung von 15 € auf Basis eines zuvor vom Amtsgericht ausgestellten Beratungshilfescheins. Sollte nach Beratung eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich sein, kann bei Gericht die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe beantragt werden.
Wenn Sie uns Ihr Anliegen schildern wollen, können Sie das Formularfeld nutzen und Ihre Kontaktdaten schildern. Wir melden uns dann bei Ihnen.
Wir beraten Sie gern!
Für anwaltliche Tätgkeiten außerhalb eines Gerichtsverfahrens wie Beratungsleistungen können Sie mit uns die Gebühren frei vereinbaren als Pauschale oder auch auf Stundenlohnbasis. Sprechen Sie uns darauf an.
Bedürftigen Menschen helfen wir gegen eine maximale Zuzahlung von 10 € auf Basis eines zuvor vom Amtsgericht ausgestellten Beratungshilfescheins. Sollte nach Beratung eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich sein, kann bei Gericht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragt werden.
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