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Fachanwalt für
Bau- und Architektenrecht
Miet- und Wohneigentumsrecht
Franz Grillparzer (1791-1872)
Die Erfolgsaussichten Ihres Begehrens prüfen wir gern im Rahmen einer ersten Beratung. Die Kosten einer Erstberatung sind sowohl für Firmen als auch Private überschaubar; für Verbraucher gilt eine maximale Beratungspauschale von 190 € netto, ganz unabhängig von Ihrem Wertinteresse an der Angelegenheit.
Bedürftigen Menschen helfen wir gegen eine maximale Zuzahlung von 15 € auf Basis eines zuvor vom Amtsgericht ausgestellten Beratungshilfescheins. Sollte nach Beratung eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich sein, kann bei Gericht die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe beantragt werden.
Wenn Sie uns Ihr Anliegen schildern wollen, können Sie das Formularfeld nutzen und Ihre Kontaktdaten schildern. Wir melden uns dann bei Ihnen.
Rechtsanwälte Heinrich Loriz & Achim Riesenberger
Tegelweg 67, 33102 Paderborn, Deutschland